Garten, aber wie?

Allgemein

Wie bekommt man einen Garten? Das ist sicher die Frage, die unserem Vorstand am häufigsten gestellt wird.

 

Klar ist schon einmal, dass nur Mitglieder des Kleingartenvereins "Eichwasen 1996" e.V. auch einen Garten in unserer Anlage bekommen können.

 

Leider haben wir "nur" 69 Parzellen und können deshalb nicht mehr Gärten vergeben.


Die Warteliste

Das Gerücht

Immer wieder taucht das Gerücht auf, dass es eine unendlich lange Warteliste für unsere Gärten gibt. Mit diesem Gerücht soll nun ein für alle Mal aufgeräumt werden:


Es gibt bei uns keine Warteliste!

Warum gibt es keine Warteliste?

Ganz einfach: es ist nicht der Kleingartenverein, der die neuen Pächter für die Parzellen sucht, sondern immer der aktuelle Pächter. Somit kann der Verein auch keine Warteliste führen.


Die Pächter

Die Pächter der Parzellen sind Besitzer all dessen, was auf der Parzelle entstanden ist (z.B. Haus, Schuppen, Gewächshaus, etc.). Sie haben viel Herzblut und jede Menge Geld in ihre Gärten gesteckt.

 

Irgendwann kommt bei allen Pächtern der Zeitpunkt, an dem der Garten zur Last wird. Entweder aus Zeit- oder Altersgründen schaffen sie es nicht mehr, ihre Parzelle zu pflegen. Dann soll der Garten "verkauft" werden.


Der "Verkauf"

Abfindung

Verkaufen als Pächter? Richtig, das ist natürlich kein wirklicher Verkauf, da die Pächter nicht Eigentümer des Grund und Bodens sind. Deshalb gibt es auch keinen Kaufpreis sondern eine Abfindung.

 

Und über die Höhe der Abfindung muss sich jeder Pächter erst einmal Gedanken machen. Hier hilft gerne der Vorstand oder sogar ein Gutachter

 

Ist die Abfindungshöhe gefunden, muss noch der gefunden werden, der bereit ist, den festgesetzten Betrag für den Garten zu bezahlen. So einfach, wie es klingt, ist es leider zumeist nicht, da die Vorstellungen der Interessenten und der aktuellen Pächter über eine realistische Abfindung weit auseinander liegen können.


Wir als Vorstand werden oft gefragt, was eine realistische Abfindungshöhe ist. Hierzu gibt es keine pauschale Aussage. So unterschiedlich die Gärten sind, so unterschiedlich ist auch die Betragsspanne für die Abfindung.

 

Sind sich die zwei Parteien über die Abfindung einig, muss der Vorstand des Vereins hinzugezogen werden.

Vorstandsgespräch

Die zukünftigen Pächter werden vom Vorstand über die Pflichten, die mit dem Pachten eines Gartens einhergehen, aufgeklärt.

 

Außerdem werden ihnen die, neben der Abfindung an den aktuellen Pächter, fälligen, einmaligen und regelmäßigen Kosten aufgezeigt. Hierbei handelt es sich um:

  • Erschließungskosten (einmalig)
  • Aufnahmegebühren (einmalig)
  • Mitgliedsbeitrag (regelmäßig)
  • Pacht (regelmäßig)
  • Betriebskosten (regelmäßig)
  • Rücklagen (regelmäßig)
  • ggf. Versicherung (regelmäßig)

Wir raten jedem Interessenten davon ab, eine Zahlung an die aktuellen Pächter vorzunehmen, bevor ein Gespräch mit dem Vorstand stattgefunden hat.

Mitglied werden

Sind Sie als Interessent sich nach dem Gespräch mit unserem Vorstand sicher, dass das Pachten einer Gartenparzelle im Kleingartenverein "Eichwasen 1996" e.V. das Richtige für Sie ist und können Sie auch die fälligen Kosten aufbringen, dann heißt es Mitglied werden

Bezahlen

Erst nachdem Sie Mitglied geworden sind, müssen Sie die Abfindung an den Vorpächter bezahlen.